Ersttrimester-Screening

Ersttrimester-Screening - was ist das?

Das Ersttrimester-Screening ist eine Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel und dient der Erkennung der Chromosomenanomalie Trisomie 21 (auch Down-Syndrom oder Mongolismus) sowie der Trisomie 13 und 18.

Dabei ermittelt man durch eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung, Bluttest und Alter der Schwangeren das persönliche Risiko für eine Chromosomenanomalie.

Ersttrimester-Screening / Foto: ©and.one - Fotolia

Wann wird das Ersttrimester-Screening durchgeführt und was wird gemacht?

In der Zeit zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche erfolgt bei der Schwangeren eine Blutentnahme. Das mütterliche Blut wird auf zwei Serumwerte untersucht:

  • Freies Beta-HCG (Humanes Chorion Gonadotropin)
  • PAPP-A (Pregnancy Assosciated Plasma Protein A = schwangerschafts-assoziiertes Protein A)

Zusätzlich wird durch eine Ultraschallun­tersuchung die Körperlänge des Embryos (Scheitel-Steißlänge = SSL) und die Nackenfalte (sog. Nackentransparenz = NT) gemessen.

Die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchung werden zusammen mit dem Alter der Schwangeren und den beiden Blutwerten freies Beta-HCG und PAPP-A in ein dafür entwickeltes Computerprogramm eingegeben. Dieses errechnet das individuelle Risiko für ein mögliches Vorliegen einer Chromosomenanomalie.

Wie zuverlässig ist die Untersuchung?

Durch die Kombination von Messung der Nackentransparenz, Alter der Schwangeren und Blutergebnissen kann eine Erkennungsrate von 85 bis 90 % erreicht werden.

Für wen wird das Ersttrimester-Screening empfohlen?

Das Ersttrimester-Screening ist allen Schwangeren zu empfehlen, die zu einem frühest möglichen Zeitpunkt eine Untersuchung zur Erkennung einer Chromosomenanomalie wünschen. Es ist auch Schwangeren zu empfehlen, denen altersbedingt (ab 35 Jahren) eine Amniocentese angeboten wird und die noch eine Entscheidungshilfe benötigen, ob sie diese Untersuchung durchführen lassen wollen.

Werden die Kosten für das Ersttrimester-Screening von der Krankenkasse übernommen?

Bisher gehört das Ersttrimester­-Screening nicht zu den gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für diesen Test müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Bitte beachten Sie: Das Ersttrimester-Screening ist eine statistische Risikoberechnung; sie ersetzt nicht die Amniocentese.

Bitte scheuen Sie sich nicht, offene Fragen mit Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen zu besprechen.

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